Rechtlicher Rahmen

In unserer Gesellschaft geben Gesetze wichtige Orientierung und Leitlinien vor. Aus diesem Grunde konsultiert man schnell den Rechtsanwalt. Jedoch sind Rechtsanwälte bzw. Gerichtsverfahren oft teuer und führen selten zu Ergebnissen, mit denen hinterher alle Beteiligten zufrieden sind.

Was gibt es für eine Alternative? Hier ist das Feld der Mediation entstanden. Sie hat inzwischen eine so große Bedeutung, dass sie im Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 selbst gesetzlich geregelt ist.

Ein paar Auszüge.

a) Begriffsbestimmung

MediationsG § 1
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

b) Verschwiegenheitspflicht

MediationsG § 4
Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist.